Die weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte Personen wird durch einen Modellversuch begleitet, der vom Hochschulevaluierungsverbund Südwest durchgeführt und wissenschaftlich betreut wird.
Erste interessante Ergebnisse ergab eine Vollerhebung unter allen beruflich Qualifizierten, die im Wintersemester 2010/11 an den staatlichen rheinland-pfälzischen Hochschulen eingeschrieben waren. Die Studie wurde am 15. Juli von Ministerin Doris Ahnen und dem Leiter der Geschäftsstelle des Hochschulevaluierungsverbundes beim Zentrum für Qualitätssicherung der Universität Mainz, Dr. Uwe Schmidt, der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im Rahmen des Modellversuchs soll in einzelnen ausgewählten Studiengängen auch erprobt werden, ob und inwieweit auf die sonst bei beruflich qualifizierten Personen ohne Meisterprüfung geforderte mindestens 2-jährige Berufserfahrung verzichtet werden kann. Grundlage ist eine Experimentierklausel im Hochschulgesetz, die es ermöglicht, probeweise von den grundsätzlichen Regelungen abzuweichen. Am Ende dieses Abschnitts sind die Studiengänge aufgeführt, bei denen auf den Nachweis der 2-jährigen beruflichen Tätigkeit verzichtet werden kann.
Der Modellversuch beinhaltet folgende Elemente:
Im Januar 2011 wurde eine Vorbefragung aller derzeit an den qualifizierten Studierenden durchgeführt. Dabei wurden alle Fächer einbezogen. Diese beruflich qualifizierten Studierenden wurden noch nach alter Rechtslage (vor September 2010) eingeschrieben, sie wurden rückblickend zu ihrer Studienmotivation, ihren beruflichen Vorerfahrungen und ihrer subjektiven Einschätzung der eigenen Studierfähigkeit befragt. Diese Vorbefragung soll zum einen eine Vergleichsbasis für die späteren Kohortenuntersuchungen schaffen und zum anderen erste Hinweise liefern, wo beruflich Qualifizierte besondere Stärken oder auch Schwächen aufweisen und ob und welche Begleitmaßnahmen (Propädeutika o. ä.) für beruflich Qualifizierte ggf. sinnvoll sind. Diese Vollerhebung liefert erste Interessante Erkenntnisse über die Gruppe der beruflich qualifizierten Studierenden.
Ab dem Sommersemester 2011 werden vier Kohorten beruflich qualifizierter Studienanfänger wiederholt über ihren Studienverlauf befragt. Auch hier werden alle Hochschulen und Studienfächer einbezogen. In der ersten Kohorte sind dies die eingeschriebenen beruflich qualifizierten Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Sommersemesters 2011 an Universitäten und Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz, in der zweiten Kohorte die Studienanfängerinnen und -anfänger des Wintersemesters 2011/2012, in der dritten die des Sommersemesters 2012 und in der vierten die des Wintersemesters 2012/2013. Mit jeder Kohorte wird eine Studieneingangsbefragung zu Motivation, Vorerfahrungen und Einschätzung der eigenen Studierfähigkeit durchgeführt. Im Studienverlauf werden sie in jedem Semester über ihre Bewertung der Studienanforderungen und Studienleistungen befragt. Das Studiendesign ermöglicht die Auswertung in Abhängigkeit von der Dauer der beruflichen Vorerfahrung, dem besuchten Hochschultypus sowie den unterschiedlichen Fächergruppen.
Darüber hinaus werden an einzelnen Hochschulstandorten in ausgewählten Studiengängen sogenannte Kerngruppen aus beruflich qualifizierten Studienanfängern ohne bzw. mit beruflicher Vorerfahrung unterschiedlicher Dauer und aus solchen mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife gebildet. In diese Studiengänge werden also auch beruflich Qualifizierte ohne die sonst geforderte mindestens 2-jährige Berufserfahrung eingeschrieben. Die Einschreibung ohne Berufserfahrung wird zunächst bis einschließlich Wintersemester 2012/2013 befristet. Als Teil der o. g. Kohorten werden diese Kerngruppen regelmäßig jedes Semester zu ihrer Studiensituation befragt. Darüber hinaus sollen diese Kerngruppen aber intensiver begleitet und untersucht werden. Dabei sollen auch die Lehrenden mit einbezogen werden. Die Kerngruppen ermöglichen den direkten Vergleich der beruflich Qualifizierten mit und ohne Berufserfahrung bzw. mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife in Bezug auf den Studienerfolg, die jeweiligen Stärken oder spezifischen Unterstützungsbedarf. Damit soll geprüft werden, ob und ggf. unter welchen Bedingungen auf die berufliche Vorerfahrung bei der Zulassung zum Studium verzichtet werden kann.

