Seit Inkrafttreten des Bildungsfreistellungsgesetzes zum 1. April 1993 haben Beschäftigte in Rheinland-Pfalz erstmals einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Der sich fortwährend beschleunigende technische und soziale Wandel erfordert von allen, von den Beschäftigten, von der Wirtschaft und von der Gesellschaft insgesamt vermehrte Anstrengungen im Bereich der Weiterbildung. Bildungsfreistellung ist für die Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre berufliche und persönliche Perspektive zu verbessern, für die Wirtschaft eine Chance, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für die Gesellschaft ein Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung.
Suche nach anerkannten Veranstaltungen
Sollten Sie auf der Suche nach einer für Bildungsfreistellung (BF) anerkannten Veranstaltung sein, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Informationen zur Bildungsfreistellung
Nähere Informationen über die Funktion von Bildungsfreistellung
Der Weg zur Bildungsfreistellung
Das Verfahren im Überblick (PDF-Datei)
Anträge und Erläuterungen / Application form and Information
- für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Erläuterungen für den Arbeitgeber (PDF-Datei)
- Ablaufdiagramm für Arbeitgeber (PDF-Datei)
- Antrag auf Erstattung für Arbeitgeber (PDF-Datei)
- Anforderung des pauschalierten Arbeitsentgelts (DOC-Datei)
- für Bildungsträger
- Erläuterungen für Bildungsträger (PDF-Datei)
- Ablaufdiagramm für Bildungsträger (PDF-Datei)
- Bundeseinheitliche Antragsformulare zur Anerkennung:
» Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung - PDF-Datei
» Anlage Rheinland-Pfalz zum Antrag auf Anerkennung - PDF-Datei
» Angaben zum Veranstalter (nur von Erstantragstellern auszufüllen) - DOC-Datei
» Anschriften der zuständigen Behörden (Bestandteil des Antrages) - PDF-Datei - Berichtsbogen zur Bildungsfreistellung gem. § 14 der Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes i.V.m. § 9 Satz 2 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) (DOC-Datei)
Elektronischer Berichtsbogen
Bildungsträger können ihrer Berichtspflicht gem. § 9 BFG jetzt auch über
den Dokumentenserver der Landesregierung nachkommen.
Hinweis: Nach dem Ausfüllen des Formulars, können Sie dieses auf elektronischem
Weg absenden, so dass es nicht mehr wie bisher üblich auf dem Postwege
zusätzlich verschickt werden muss.
English versions:
- Application form (PDF-File)
- Information about the organizer (DOC-File) / (PDF-File)
- Notes on Bildungsfreistellung (PDF-File)
- Report regarding educational leave (Bildungsfreistellung) (DOC-File)
Die zugehörigen Gesetze und Verordnungen
Weitere Informationen
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
Postfach 3220, 55022 Mainz
Telefon: (06131) 16-2893 bzw. 16-2735, Telefax: (06131) 16-5466
E-Mail: bildungsfreistellung(at)mbwwk.rlp.de

