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Startseite > Bildung > Schuldienst und Lehrerberuf > Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie Landesprüfungsamt > Zweite Phase

Zweite Phase - Ausbildung an den Studienseminaren

Während des Vorbereitungsdienstes, der zweiten Phase der Lehrerausbildung, wird auf der Grundlage des Studiums in den Studienseminaren pädagogisch, fachdidaktisch und schulpraktisch ausgebildet: 

  • Für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an den Studienseminaren in: 
    Kaiserslautern, Kusel, Mainz, Neuwied, Rohrbach, Simmern, Trier und Westerburg 
    Landesverordnung über die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 27. August 1997 (GVBl. S. 335), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 47) 
  • Für das Lehramt an Realschulen an den Studienseminaren in: 
    Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier 
    Landesverordnung über die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen vom 27. August 1997 (GVBl. S. 343), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 47) 
  • Für das Lehramt an Förderschulen an den Studienseminaren in:
    Kaiserslautern und Neuwied
    Landesverordnung über die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen vom 27. August 1997 (GVBl. S. 350), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 47)
  • Für das Lehramt an Gymnasien an den Studienseminaren in: 
    Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Speyer und Trier
    Landesverordnung über die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 27. August 1997 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 47) 
  • Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen an den Studienseminaren in:
    Mainz, Neuwied, Speyer (mit Teildienststelle in Kaiserslautern) und Trier 
    Landesverordnung über die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen vom 27. August 1997 (GVBl. S. 357), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 47)

Einstellungstermine und -orte, Merkblätter sowie Bewerbungsvordrucke für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen erhalten Sie über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier www.add.rlp.de.

Rechtshinweis

Bei den hier abrufbaren Landesverordnungen handelt es sich nicht um amtliche Fassungen der Rechtsvorschriften, sondern um Internet-Fassungen, die das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz über diese Homepage zur Verfügung stellt: Landesrecht online.

Die amtlichen Fassungen erschließen sich vielmehr aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) für das Land Rheinland-Pfalz  (Herausgeber und Verleger: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz; Auslieferung von Einzelstücken durch das Landeshauptarchiv, Karmeliterstraße 1-3, 56068 Koblenz) oder aus der Sammlung des bereinigten Landesrechts Rheinland-Pfalz - BS -, die in Rheinland-Pfalz bei kommunalen und staatlichen Behörden eingesehen werden kann.