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Startseite > Bildung > Schuldienst und Lehrerberuf > Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie Landesprüfungsamt > Erste Phase

Erste Phase - Studium an den Universitäten

In Rheinland-Pfalz wird für folgende Lehrämter ausgebildet:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Realschulen plus
  • Lehramt an Gymnasien
  • Lehramt an berufsbildenden Schulen
  • Lehramt an Förderschulen.

Die Universitäten Kaiserslautern, Koblenz-Landau, Mainz und Trier setzen im Angebot der Lehramtsstudiengänge Schwerpunkte. Nähere Einzelheiten, insbesondere auch die Bachelor- und Masterprüfungsordnungen, sind über die Homepages der Zentren für Lehrerbildung dieser Hochschulen zu erfahren:

  • Technische Universität Kaiserslautern
  • Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz
  • Universität Koblenz-Landau, Campus Landau
  • Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Universität Trier.

Der Rahmen für die lehramtsbezogenen Prüfungsordnungen der Universitäten wird gesetzt durch die Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter.

Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter vom 08. Juli 2011 (GVBl. S. 252) 

 

Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium vor Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge in Rheinland-Pfalz (Anm.: somit in einem staatlichen Studiengang) begonnen haben, gelten folgende Landesverordnungen (LVO): 

  • Für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an der Universität:
    Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 16. Juni 1982 (GVBl. S. 227), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2007 (GVBl. S. 148) 
  • Für das Lehramt an Realschulen an den Universitäten:
    Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen vom 31. März 1982 (GVBl. S. 133), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. September 2007 (GVBl. S. 148)
  • Für das Lehramt an Förderschulen an der Universität:
    Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen vom 28. April 1993 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 13. September 2005 (GVBl. S. 372) 
  • Für das Lehramt an Gymnasien an den Universitäten: 
    Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 7. Mai 1982 (GVBl. S. 157), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. September 2007 (GVBl. S. 148) 
  • Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (gewerblich-technisch) an der Universität:
    Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen vom 16. Februar 1982 (GVBl. S. 95), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 12. September 2007 (GVBl. S. 148)

Rechtshinweise

Bei den hier abrufbaren Landesverordnungen handelt es sich nicht um amtliche Fassungen der Rechtsvorschriften, sondern um Internet-Fassungen, die das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz über diese Homepage zur Verfügung stellt: Landesrecht online.

Die amtlichen Fassungen erschließen sich vielmehr aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) für das Land Rheinland-Pfalz  (Herausgeber und Verleger: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz; Auslieferung von Einzelstücken durch das Landeshauptarchiv, Karmeliterstraße 1-3, 56068 Koblenz) oder aus der Sammlung des bereinigten Landesrechts Rheinland-Pfalz - BS -, die in Rheinland-Pfalz bei kommunalen und staatlichen Behörden eingesehen werden kann.